Bei Vollamortisationsverträgen kann dem Leasingnehmer ein Optionsrecht eingeräumt werden, den Leasinggegenstand zu vorher festgelegten Bedingungen nach Ablauf der Grundmietzeit zu kaufen. Der Optionspreis entspricht dabei mindestens dem Restbuchwert bei linearer AfA bzw. einem ggf. niedrigeren Zeitwert zum Ende der Grundmietzeit.
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