Der Leasingvertrag in Deutschland ist als eigener Vertragstyp inhaltlich nicht in einem Gesetzwerk geregelt. Zivilrechtlich findet auf Leasingverträge in erster Linie Mietrecht Anwendung. Bei Leasingverträgen ist die Leasinggesellschaft zivilrechtlicher und regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer der Leasing-Gegenstände.
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