Nebenkosten erhöhen den reinen Kaufpreis des Leasingobjekts und umfassen z. B. Gebühren und Entgelte für Drittleistungen, Installations- und Einweisungskosten etc. Sie werden vom Leasingnehmer entweder unmittelbar oder durch Einbeziehung in die Leasing-Bemessungsgrundlage über die Leasingraten getragen.

Weitere Beiträge aus dem Leasing­lexikon​