Mit einer Sicherungsbestätigung informiert eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer bzw. Leasinggeber darüber, dass ein bestimmtes Leasingobjekt einen bestimmten Versicherungsschutz hat. Üblicherweise erhält der Leasinggeber nach einer Sicherungsbestätigung dafür einen Sicherungsschein.
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