Grundsätzlich trägt der Leasingnehmer das Risiko des Abhandenkommens des Leasingobjekts und ist regelmäßig vertraglich verpflichtet, die Objekte entsprechend zu versichern. Ggf. versichert der Leasinggeber dieses Risiko auf Rechnung des Leasingnehmers.
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