Für den Fall der Kündigung eines kündbaren Leasingvertrags werden Abschlusszahlungen des Leasingnehmers fällig, die bereits bei Vertragsbeginn im Leasingvertrag gestaffelt nach Kündigungsterminen festgelegt sind. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt unabhängig von der Leistung der Abschlusszahlung beim Leasinggeber.
Weitere Finanzierungsobjekte
Menü
Menü
Menü