- Der Leasingnehmer stellt einen Leasingantrag an das Leasingunternehmen und fügt eine Kopie des Angebotes bzw. der Bestellung bzw. des Auftrages für das Leasingobjekt bei sowie sonstige zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen.
- Die Leasinggesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung des Leasingnehmers und Lieferanten eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
- Bei Annahme des Leasingantrages durch die Leasinggesellschaft erhält der Leasingnehmer eine gegengezeichnete Ausfertigung des Leasingvertrags sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung. Weitere Vertragsunterlagen sind je nach Konstruktion und Abreden denkbar.
- Die Leasinggesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasingnehmer zu liefern. Möglich ist auch, dass der Leasinggeber in eine bereits erfolgte Bestellung des Leasingnehmers eintritt.
- Nach Erhalt des Leasingobjekts übermittelt der Leasingnehmer die Abnahmebestätigung rechtsverbindlich unterschrieben dem Leasinggeber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
- Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Tagesgenauer Vertragsbeginn ist beim Fahrzeug-Leasing üblich (Tag der Zulassung).
- Der Leasingnehmer erhält die Leasing-Rechnung mit den endgültigen Vertragsdaten (Beginn der Vertragslaufzeit, Leasing-Bemessungsgrundlage, Leasingraten, usw.). Das Leasing-Entgelt wird üblicherweise im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Leasingobjekts an die Leasinggesellschaft. Eine Vertragsverlängerung bzw. ein Erwerb des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer bedürfen gesondert zu treffender Vereinbarungen.
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