Unter Amortisation versteht man allgemein die Rückführung von Investitionsausgaben. Im Bereich des Leasing unterscheidet man Verträge mit Vollamortisation (VA) und solche mit Teilamortisation (TA). Bei VA-Verträgen deckt der Leasingnehmer mit den während der unkündbaren Grundmietzeit geleisteten Raten mindestens die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers. Bei TA-Verträgen reichen die während der Grundmietzeit vom Leasingnehmer entrichteten Raten nicht aus, um die oben erwähnten Gesamtkosten des Leasinggebers abzudecken. Gleichwohl ist auch bei diesem Vertragstyp vereinbart, dass der Leasingnehmer die Vollamortisation zum Vertragsende sicherstellt (z. B. durch Vereinbarung einer Restwertgarantie des Leasingnehmers bzw. eines  Andienungsrechtes des Leasinggebers zum kalkulierten Restwert). Liegt ein kündbarer Leasingvertrag (Variante eines TA-Vertrags) vor, so hat der Leasingnehmer bei Kündigung eine Abschlusszahlung zu leisten. Hierdurch erzielt der Leasinggeber die vorgesehene Vollamortisation.

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