Bei Ablauf von Leasingverträgen ist ein Abschluss von Verlängerungsverträgen möglich. Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisationsverträgen der Restbuchwert oder niedrigere gemeine Wert (Marktwert). Für den Verlängerungszeitraum gilt die Rest-AfA-Zeit als Orientierung.
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