Lieferanten verlangen bei größeren Industriemaschinen und -anlagen in der Regel Anzahlungen, z.B. ein Drittel des Kaufpreises bei Auftragserteilung und weitere zwei Drittel bei Bereitstellung/Lieferung. Häufig leisten die Leasinggesellschaften die Anzahlung für ihre Leasingnehmer gegen entsprechende Absicherungen. Die Zinsen für die Anzahlungen können je nach Kundenwunsch bzw. Kundenbonität gesondert abgerechnet oder den Investitionskosten als Leasing-Bemessungs-grundlage zugerechnet werden.
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