Die Bestellung der Leasingobjekte erfolgt durch die Leasinggesellschaft beim Lieferanten nach Annahme des Leasingantrags. Vor allem Leasinggeber, die das Operating-Leasing betreiben, beschaffen sich die benötigten Wirtschaftsgüter durch direkte Bestellung nach ihren Vorstellungen. Das Leasingunternehmen kann auch in die bereits erfolgte Bestellung des Leasingnehmers zu den von diesem vereinbarten Einkaufsbedingungen eintreten.
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