Durch die Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber ‚Äì nicht jedoch in der Bilanz des Leasingnehmers ‚Äì wird bei Letzterem die Bilanzneutralität erreicht (sog. Off-Balance-Effekt). Der Leasingnehmer verbucht die Leasingaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben. Im Anhang des Jahresabschlusses finden sich allerdings Hinweise auf eingegangene Leasingverpflichtungen.
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