Die Leasinggesellschaft prüft vor Abschluss eines Leasingvertrags die Fähigkeit des Leasingnehmers, die verabredeten Leasingraten bezahlen zu können (Bonität des Leasingnehmers) und die Fähigkeit des Lieferanten, seine Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen erfüllen zu können (Bonität des Lieferanten). Beides ist für einen störungsfreien Verlauf des Leasingvertrags von zentraler Bedeutung.
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