Fungibilität bedeutet im Leasing, dass das Leasingobjekt ein rechtlich selbständiges Wirtschaftsgut sein muss, für das es eine Drittverwendungsfähigkeit geben muss. Drittverwendungsfähigkeit bedeutet, dass das Leasingobjekt nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einem Einzigen, dem Leasingnehmer, wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann.
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