Die Grundmietzeit (sog. Grund-Leasing-Zeit) ist ein wesentliches Merkmal des Leasingvertrags. In dieser Zeit kann der Vertrag von keiner Partei gekündigt werden. Die unkündbare Grundmietzeit darf bei normalem Finanzierungs-Leasing 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreitet. Näheres regeln die Leasingerlasse.
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