Der Leasingnehmer wird regelmäßig vertraglich verpflichtet, das Leasingobjekt laufend in ordnungsgemäßem gebrauchsfähigem Zustand zu halten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen sowie ggf. einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Kosten der Instandhaltung der Leasingobjekte sind vom Leasingnehmer zu tragen.
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