Bei diesem Vertragstyp werden eine bestimmte Laufzeit des Leasingvertrags, eine bestimmte kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges und die Leasingrate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasingnehmer in der Regel pro 1.000 Kilometer Minderleistung eine Vergütung. In dem umgekehrten Fall hat der Leasingnehmer regelmäßig einen Aufpreis zu zahlen. Nach Ablauf des Kilometer-Leasingvertrags ist das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Leasinggeber trägt das Verwertungsrisiko sowie das Restwertrisiko. Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und ist zum Ausgleich eines etwaigen zustandsbedingten Fahrzeugminderwertes verpflichtet.

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