Leasingverträge sind während der fest vereinbarten Grund-Leasingzeit nicht kündbar; ausgenommen ist die Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Leasingnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder sonstige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leasingvertrags deutlich gefährdet erscheinen lassen. Eine Sonderform ist der kündbare Vertrag. Dieser kann vom Leasingnehmer frühestens nach Ablauf einer Grund-Leasing-Zeit von 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu vorher vereinbarten Zeitpunkten gekündigt werden. Bei einer Kündigung wird die bereits im Vertrag zum jeweiligen Kündigungstermin festgelegte Abschlusszahlung fällig.
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