Die Bemessungsgrundlage für die Leasingraten bestimmt sich nach den Anschaffungskosten bzw. nach den Herstellungskosten des Leasinggegenstandes. Nebenkosten, wie z. B. Überführungs- und Installationskosten können entweder in die Leasingraten einbezogen oder dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.
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