Das Leasingobjekt ist Gegenstand des Leasingvertrags. Die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasingobjekt sein kann, ist dessen Fungibilität. Als Hauptkategorien von Leasingobjekten unterscheidet man Mobilien-, Immobilien- sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.
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