Die Leasingrate entspricht im Wesentlichen einer Miete. Sie wird in der Regel monatlich bzw. vierteljährlich im Voraus gezahlt. Die Leasingrate errechnet sich in Abhängigkeit von der Vertragsart und der Vertragsdauer; sie wird häufig auch als Prozentsatz der Anschaffungskosten des Leasingobjekts angegeben. Die Höhe der Leasingrate steht im Normalfall für die gesamte Vertragslaufzeit fest. Sie bleibt regelmäßig über die gesamte Laufzeit hinweg konstant, es sind allerdings auch nicht lineare Ratenverläufe möglich. In die Leasingrate können Zusatzleistungen (z. B. Versicherungsprämien, Serviceleistungen etc.) eingerechnet werden. Grundlage für die Berechnung der Leasingraten bilden der Anschaffungswert, die Vertragslaufzeit und die Bedingungen im Kapitalmarkt. Die Kundenbonität und die Werthaltigkeit des Objekts üben zusätzlich Einfluss auf die Kalkulation aus. Leasingzahlungen sind – auch im steuerlichen Sinn – sofort GuV-wirksame Betriebsausgaben.
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