Für die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Leasingobjekte ist der Leasingnehmer verantwortlich. Zur Reduzierung von Risiken sehen Leasingverträge über Industrie-und Produktionsmaschinen in der Regel vor, die Objekte gegen Maschinenbruch auf Kosten des Leasingnehmers zu versichern. Diesbezüglich unterstützen Leasinggesellschaften häufig ihre Kunden.

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