Für einen Totalschaden und andere Beschädigungen des Leasingobjekts hat im Mobilien-Leasing der Leasingnehmer einzustehen, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Leasingobjekt während der Dauer des Leasingvertrags befindet. Der Leasingnehmer hat daher das Objekt regelmäßig angemessen zu versichern.