Wenn ein Leasingobjekt während der Dauer des Leasingvertrags gegen ein anderes ausgetauscht werden soll, z.B. um geänderten betrieblichen oder technischen Anforderungen des Leasingnehmers Rechnung zu tragen, kommt es zur sog. Umtauschabrechnung. Auf den Ablösebetrag wird der Verwertungserlös des zurückgegebenen Leasingobjekts angerechnet. Über das neue Leasingobjekt wird ein neuer Leasingvertrag mit neuer Laufzeit abgeschlossen.
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