Der Untergang des Leasingobjekts kann z. B. durch Unfall, Brand, Blitz-Stromschlag o. ä. Schadensereignisse verursacht werden. Im Mobilien-Leasing trägt der Leasingnehmer die Gefahr des Untergangs; er ist vertraglich verpflichtet, das Leasingobjekt angemessen zu versichern. Reicht im Schadensfall die Versicherungsleistung nicht aus, um den Barwert der noch ausstehenden Leasingraten sowie eines kalkulierten Restwertes zu decken, hat der Leasingnehmer für den Differenzbetrag aufzukommen. – GAP-Versicherung.
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