Durch eine Verlängerungsoption kann dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt werden, nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrags das Leasingobjekt weiter nutzen zu können. Hierzu werden Verlängerungsverträge mit dem Leasingnehmer abgeschlossen, deren Ausgangspunkt grundsätzlich der Restbuchwert bzw. der niedrigere gemeine Wert oder der nicht amortisierte Restwert ist.
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