Im Interesse aller Vertragsbeteiligten sind Leasingobjekte ausreichend zu versichern. Hierzu wird der Leasingnehmer regelmäßig in den Allgemeinen Leasing-Bedingungen auch vertraglich verpflichtet. Manche Leasinggesellschaften bieten ihren Kunden individuelle Lösungen zum Thema Versicherung an. Die Zahlung der Versicherungsprämien obliegt regelmäßig dem Leasingnehmer.
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