Verträge mit Mehr-/Mindererlösausgleich sind eine im Mobilien-Leasing verbreitete Variante des Teilamortisationsvertrags. Bei Teilamortisationsverträgen wird nur ein Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten durch die während der Grundmietzeit gezahlten Leasingraten amortisiert; es bleibt ein nicht amortisierter Restwert offen. Zum Ausgleich dieses Restwerts wird das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit am Markt verkauft. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, so wird dieser regelmäßig zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber aufgeteilt. Der Teilamortisationserlass erlaubt eine Beteiligung des Leasingnehmers am Mehrerlös bis zu maximal 75%, ohne dass dadurch die Zurechnung des Leasingobjekts beim Leasinggeber gefährdet wird. Im Falle eines Mindererlöses muss dieser vollständig vom Leasingnehmer ausgeglichen werden.
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